Grill & Skill mit MABU & Friends
Grillgenuss trifft Kieztraining am Amselgrund von 17 bis 20 Uhr
Bring deinen eigenen Grill und Grillgut mit und lass dich beim Streetbasketball und Calisthenics von professionellen Trainern begleiten. Danach ab an den Grill auf unserer neuen Grillwiese. Das BitterSuess sorgt für Getränke und Barbells’n’BBQ schmeisst zusätzlich den Grill an!
Datum: 23.04.2026
Beginn: 17 Uhr
Eintritt frei!
Veranstaltungsort:
Amselgrund Wittenberg — Open Air
© Künstler
Partner
Grillen im Amselgrund
Nach einer Online-Befragung und dem darauf folgenden Beschluss im Stadtrat steht der erste öffentliche Grillplatz im Amselgrund in der Altstadt nun allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Diese weiteren ausgewählten Standorte werden derzeit geprüft:
- Schiffsanleger (Kleinwittenberg)
- Parkplatz an der Wendel (Elstervorstadt)
Ein Umsetzungszeitraum kann noch nicht benannt werden.
Die zwölf in der Umfrage vorgeschlagenen Grillplatzstandorte wurden von den Teilnehmenden nach dem Schulnotensystem bewertet. Entgegen dem Abstimmungsergebnis entschied sich der Stadtrat jedoch, nicht die Adamswiese, sondern den Amselgrund als Standort festzulegen. Im Hinblick auf das gewünschte Grillplatzangebot für Jugendliche sei der Amselgrund, der ohnehin von Jugendlichen genutzt wird, besser als die Adamswiese geeignet.
Bitte beachten Sie die Grillregeln
- Das Grillen ist auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
- Der Grillplatz/die Grillwiese darf von allen Bürgern der Lutherstadt Wittenberg und deren Gästen genutzt werden. Die Nutzung des Grillplatzes/der Grillwiese geschieht auf eigene Gefahr.
- Es ist darauf zu achten, dass die Verwendung von Grillgeräten nicht unter Bäumen und Sträuchern, insbesondere im Bereich der Kronentraufe, erfolgt. Zusätzlich ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern zur Kronentraufe einzuhalten, um eine Brandgefahr zu vermeiden.
- Beim Aufstellen des Grills ist darauf zu achten, dass der Grill einen festen Stand hat. Der Grill sollte möglichst kippsicher auf ebenen Untergrund aufgestellt werden. Auf Böschungen darf nicht gegrillt werden.
- Es dürfen nur handelsübliche Grillgeräte verwendet werden, welche einen ausreichenden Abstand zur Grasnarbe aufweisen, damit diese durch die Hitze nicht beschädigt wird.
- Das Grillen ist auf Grillplätzen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 untersagt.
- Bei starkem Wind ist das Grillen auf Grund von Funkenflug nicht gestattet. Bei mäßigem Wind hat der Betreiber des Grills darauf zu achten, dass keine Funken und Glutreste vom Wind verweht werden.
- Der Grill sollte nicht mehr transportiert oder umgestellt werden, sobald er in Betrieb genommen wurde.
- Zum Grillen dürfen nur handelsübliches Gas, Grillkohle, Grillbriketts und Anzünder auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Nutzung von Brandbeschleunigern (wie Benzin, Brennspiritus usw.) ist verboten. Abfälle, Laub, Reisig, Äste und dergleichen dürfen nicht verbrannt werden.
- Beim Anzünden und Abbrennen darf die Flamme die Höhe von einem halben Meter nicht überschreiten.
- Die Grillstätte muss während der Grilldauer ständig durch eine geeignete Person beaufsichtigt werden. Erst nach dem restlosen Ablöschen bzw. Erkalten und Entsorgen der Glut darf die Grillstätte durch den Nutzer verlassen werden. Der Grillplatz darf erst verlassen werden, wenn vom Grill keinerlei Gefahren mehr ausgehen. Der Betreiber eines Grills ist für Folgeschäden verantwortlich.
- Der Grillplatz / die Grillwiese ist vor dem Verlassen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Kinder können Gefahren wie Hitze, heiße Oberflächen, Stichflammen oder heiße Fettspritzer beim Grillen nicht einschätzen. Daher ist das Grillen grundsätzlich nur für Personen ab dem 14. Lebensjahr zulässig.
- Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher). Sollte noch heiße Kohle oder Glut auf den Boden fallen, so ist diese mit einem geeigneten Mittel zu löschen.
- Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, ist die Feuerwehr über Notruf 112 unverzüglich zu alarmieren.
wichtige Telefonnummern:
Polizei: 110
Notruf: 112
Stadtordnungsdienst: 03491 421 – 91242